Dräger X-am 5600 - Mietgerät ohne Pumpe
Beschreibung
Das Dräger X-am® 5600 Mietgerät ist ein Fünfgasmessgerät mit Event- und Datalogger, aber ohne Pumpe.
Eine externe Pumpe mit 3 m Saugschlauch und Schwimmersonde kann optional gemietet werden.
Alle Geräte werden frisch kalibriert und mit Prüfprotokoll geliefert.
Die Lieferung erfolgt mit DHL als versicherter Versand für 12,50 EUR zusätzlich.
Natürlich können die Geräte auch bei uns abgeholt werden.
Für das Mieten oder eine Reservierung dieses Gerätes nutzen Sie bitte unser Kontaktformular
oder rufen uns unter +49 (0) 23 71 – 93 48 08 einfach an.
Die Mindestmietzeit für tragbare Gaswarngeräte beträgt eine Woche.
Eine längere Mietzeit ist möglich.
Mit längerer Mietzeit (2-4 Wochen und ab 5 Wochen) reduziert sich der Wochenmietpreis.
Art.-Nr.: 1056-W
Bezeichnung: Wochenmietpreis für 1 Gerät
Menge: 1 Stück
Wochenmietpreis: 105,15 EUR inkl. MwSt. zzgl. Versand
Gerät: Dräger X-am 5600 ohne Pumpe
inkl. Lademodul, Netzteil für ein Lademodul, Kalibrieradapter
und Transportkoffer zum messen von:
- CH4 0-100% UEG
- O2 0-25 Vol.-%
- CO2 0-5 Vol.-%
- H2S 0-200 ppm
- CO 0-2000 ppm
Art.-Nr.: 1056-2/4
Bezeichnung: Wochenmietpreis für 1 Gerät bei 2-4 Wochen Mietezeit
Menge: 1 Stück
Wochenmietpreis: 77,35 EUR inkl. MwSt. zzgl. Versand
Gerät: Gleiches Gerät und Zubehör wie Art.-Nr.: 1056-W
Art.-Nr.: 1056-5x
Bezeichnung: Wochenmietpreis für 1 Gerät ab 5 Wochen Mietzeit
Menge: 1 Stück
Wochenmietpreis: 65,45 EUR inkl. MwSt. zzgl. Versand
Gerät: Gleiches Gerät und Zubehör wie Art.-Nr.: 1056-W
Bedingungen für den Verleih von Geräten und Arbeitsmitteln
1. Der Entleiher versichert, dass er selbst oder die von ihm beauftragte Person mit der Handhabung der
entliehenen Geräte und Arbeitsmittel unterwiesen und vertraut ist, sowie die für den vorgesehenen
Verwendungszweck erforderliche Sachkunde besitzt. Der Entleiher versichert, dass nur „Sachkundige", die
mit der Bedienung der Geräte vertraut sind und die erforderliche Ausbildung besitzen, die Geräte einsetzen.
2. Der Entleiher versichert, dass er selbst oder die von ihm beauftragte Person mit den geltenden
Arbeitsschutz-Vorschriften vertraut ist und das diese Regeln beim Einsatz der entliehenen Geräte auch
anwendet werden.
Dieses gilt insbesondere für:
- DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten
- DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- DGUV Regel 112-199 - Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
- DGUV Information 213-056 (T 021) Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase,
Dämpfe und Sauerstoff. Einsatz und Betrieb
- DGUV Information 213-057 (T 023) Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Ex-Schutz
Einsatz und Betrieb
3. Der Entleiher haftet für alle Schäden an den entliehenen Geräten und Arbeitsmitteln, die durch
unsachgemäße Behandlung entstehen. Er ist außerdem, unbeschadet der Haftung Dritter, bei Verlust zum
Schadenersatz verpflichtet. Schadensfeststellung, Instandsetzung und Wiederbeschaffung werden
ausschließlich durch die Firma RASSTEC zu Lasten des Entleihers vorgenommen oder vermittelt.
4. Schäden und Mängel an entliehenen Gegenständen, die der Benutzer feststellt, werden nur dann anerkannt,
wenn sie der Firma RASSTEC vor der Verwendung mitgeteilt worden sind. Alle entliehenen Gegenstände
sind bei der Rückgabe auf Beschädigung zu überprüfen.
5. Der Entleiher ist für die sachgemäße Verpackung und den Transport verantwortlich. Mit der Übergabe des
Gerätes an den Paketdienst zwecks Zuführung geht die Haftung auf den Entleiher über.
6. Der Entleiher verpflichtet sich, die vereinbarte Benutzungszeit einzuhalten und die festgesetzten Gebühren
und Unkosten zu entrichten. Jede Verlängerung der im Lieferschein angegebenen Benutzungszeit bedarf der
vorherigen Genehmigung durch die Firma RASSTEC.
7. Die Weitergabe von entliehenen Geräten und Arbeitsmitteln an Dritte ist ohne Zustimmung der Firma
RASSTEC nicht gestattet.
8. Die Firma RASSTEC ist befugt, sich jederzeit von der einwandfreien Verwendung der entliehenen
Gegenstände zu überzeugen. Sie übernimmt keine Haftung und leistet keine Entschädigung für Ausfälle und
Störungen bei der Verwendung.
9. Mit Entgegennahme des Gerätes und Aushändigung der Verleihbedingungen gelten diese als anerkannt!