Mietservice

Sollten Sie mal schnell auf ein Gaswarngerät angewiesen sein, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns ein entsprechendes Gerät auszuleihen.

Hinweis!

Unser Verleihservice kann Sie jedoch nicht von den gesetzlichen Vorgaben entlasten, an diesen Geräten auch ausgebildet worden zu sein.

So muss z. B. der Geräteträger eines Atemschutzgerätes eine Ausbildung nach DGUV Regel 112-190 (alt BGR 190) und eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach G26. 1-3 vorweisen können.

Eine Benutzung ohne Ausbildung und Untersuchung ist nicht zulässig.

Um beim Arbeiten mit Gaswarn- und Atemschutzgeräten eine rechtssichere Grundlage zu schaffen, sind die Vorgaben gem. DGVU zu berücksichtigen